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Rauchmelder –
Hohe Zuverlässigkeit durch effiziente Lösungen.

Rauchmelder

Zum 01. April 2013 führte die Landesregierung die Rauchmelderpflicht in NRW ein. Ab diesem Tag müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Ausstattung von Bestandsbauten mit Rauchmeldern muss in der Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 ebenfalls erfolgen.

Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum Verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor. Bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also beispielsweise 4 Rauchmelder.

Der Eigentümer einer Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Ein Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht kann im Brandfall ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch Personen zu Schaden kommen.

Die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteile in den Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Der Versicherungsnehmer wird im Rahmen seiner Obliegenheit verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen am Standort des Objekts zu halten.

Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu diesen gesetzlichen Bestimmungen, an welche Sie sich halten müssen. Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen!

 

 

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Rauchmelder in einer Wohnung

Rauchmelder in einer Wohnung

 

 

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